Sind Neuwahlen verfassungsrechtlich möglich?
von Jörg Schönenborn 18. September 2011 21:36 UhrEgal, für wie wahrscheinlich man es hält, es wird darüber diskutiert im politischen Berlin, dass es wie 2005 zu einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages und zu Neuwahlen kommen könnte. In meinem Blog bei Facebook fragt Markus Ubl zu Recht: „Was passiert eigentlich bei Neuwahlen mit unserem verfassungswidrigem Wahlrecht, das nach drei Jahren immer noch nicht geändert wurde?“
Markus hat Recht. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Bundestag aufgegeben bis spätestens Mitte dieses Jahres ein neues Wahlrecht zu verabschieden. Verfassungswidrig ist das sogenannte negative Stimmgewicht, das dazu führen kann, dass eine Partei weniger Mandate bekommt, weil sie zu viele Stimmen hat. Die Details sind ziemlich kompliziert, Fakt aber ist: Die Fraktionen haben sich nicht auf ein neues Wahlrecht geeinigt.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat in einem Interview angedeutet, was in diesem Fall passiert: Das Bundesverfassungsgericht könnte und würde selbst ein verfassungsgemäßes Wahlrecht entwickeln und dem Bundestag dieses vorgeben. Das wäre zwar eine Bankrotterklärung für den Gesetzgeber, aber es würde sicherstellen, dass im Falle der Auflösung des Bundestages die Neuwahlen auch verfassungsgemäß stattfinden und nicht durch erneute Verfassungslage schlicht und einfach gekippt werden können.









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19. September 2011, 00:22 Uhr
Sehr geehrter Herr Schönenbohm,
erst mal muss auch ich den Piraten zu ihem Einzug in den Berliner Landtag gratulieren. Sie haben der FDP den Todesstoß versetzt und sie in die Bedeutungslosigkeit geschickt. Und dass völlig zur Recht.
Nun hoffe ich mal, dass die schwarz-gelbe Koalition diese allerletzte Verwarnung durch den Bürger verstanden hat und endlich pro Europa handelt. Denn dass ist mein Standpunkt. Ich bin für ein geeintes Europa und für den Euro!! Und nun ist es an der Zeit, in dieser Hinsicht zu handeln.
Aber: ist unsere Regierung nach diesem Debakel in Berlin eigentlich noch handlungsfähig oder für wie warscheinlich halten Sie nun vorgezogene Neuwahlen im Bund noch dieses Jahr?? Denn ich sehe es als die beste Möglichkeit an, Deutschland wieder auf den richtigen pro-Europa-Kurs zu bringen und den unfähigsten Außenminister aller Zeiten endlich auf legalem Wege aus seinem Amt zu entfernen.
Grüße
Linuxpingui
19. September 2011, 01:26 Uhr
Was erwarten wir?
Die Verfassung ist ein Schutz der Bürger vor dem Gesetzgeber(!). Und die unterschiedlichen Gesetzgeber brauchen sich nach den ganzen verfassungswidrigen Gesetzen des letzten Jahrzehnts gar nicht mehr bankrott erklären, jeder sieht: Sie sind’s.
Darum ist es sogar besser, wenn das Verfassungsgericht das erledigt. Es wäre wenigstens ein kleiner Sieg der Prinzipien einer Demokratie gegen dieses Trauerspiel der Macht, in dem bis heute noch nichtmal Korruption verboten ist.
19. September 2011, 09:16 Uhr
Sehr geehrter Herr Schönenbohm,
wie kann man für Neuwahlen sein,wenn man kein z.Zt.kein gültiges Wahlrecht hat??????
19. September 2011, 10:09 Uhr
So sehr ich mir den Auszug der FDP aus Berlin als Regierungspartei wünsche, umso mehr frage ich mich, ob der Zeitpunkt bereits richtig ist. Sicherlich ist gerade in der EU-Krise eine starke Regierung gefordert. Wir mögen eine halbwegs stabile CDU haben – aber einen bereits “zum Tode verurteilen” Regierungspartner FDP, dessen “Urteil” womöglich erst im September 2013 “vollstreckt” wird.
Ich weiß nicht ob Neuwahlen in diesem Jahr nicht doch noch zu früh wären. Fakt ist: die FDP ist am Ende! Und bis 2013 wird sie keine Prozentwunder mehr erleben, ganz im Gegenteil.
Ich persönlich bin gegen eine Rot-Grüne Bundesregierung, dass aber befürchte ich bei Neuwahlen noch in diesem Jahr. Die große Koalition ist meines Erachtens der richtige Partner in einer pro-europäischen Regierungsverantwortung.
19. September 2011, 11:05 Uhr
@Karl-Heinz Reiß
Es steht im letzten Absatz: Das Bundesverfassungsgericht würde bei einer Auflösung des Bundestages ohne verfassungsgemäßes Wahlrecht ein Wahlrecht vorgeben, mithilfe dessen ein verfassungsgemäßes Parlament zustande käme.
Das hat vor allem zwei Vorzüge:
Erstens haben sich die Verfassungsrichter in Karlsruhe schon mehrfach (und vermehrt!) als wichtiges Korrektiv für die Politik erwiesen. Die Vorratsdatenspeicherung ist da nur eines von vielen Beispielen.
Zweitens wäre damit in der Tat gewährleistet, dass Fachleute ein verfassungsgemäßes Wahlrecht stellen. Was man von einem Entwurf aus dem deutschen Parlament nicht zwingend behaupten kann. Im Gegenteil: Verabschiedete der Bundestag jetzt ein Wahlrecht, das bei einer Neuwahl angewandt würde, und dieses stellt sich als nicht verfassungskonform heraus, könnte die gesamte Wahl per BVerfG-Entscheid ungültig sein.
19. September 2011, 12:58 Uhr
@JJ Preston: Das BVerfG müsste ja nicht die Wahl für ungültig erklären, lediglich die Zusammensetzung des Bundestages. Die Anzahl der Stimmen etc. liegt ja vor, und man könnte mit diesen Daten auch eine neue Zusammensetzung bilden. Dann würden halt manche Abgeordnete rausfliegen und andere rein
19. September 2011, 13:17 Uhr
Verglichen mit der Situation in Schleswig-Holstein ist das negative Stimmgewicht eine Bagatelle.
Ist es nicht so, dass ein ähnlicher Wahlausgang auf Bundesebene wahrscheinlich ist (Opposition mit Mehrheit der Stimmen aber Schwarz-Gelb mit Mehrheit der Mandate), und dass dieser dann genauso wenig vom BVerfG akzeptiert werden kann?
Und folgt daraus nicht bereits, dass das BVerfG jedes neu beschlossene Wahlrecht, das eine solche Situation auch nur theoretisch zulässt, nicht billigen darf?
Überhangmandate wurden doch bisher nur nicht verboten, weil sie praktisch stets eine Mehrheit verstärkten und damit das Argument der Stabilisierung griff.
Ist das BVerfG aber nicht angesichts der Gefahr der mehrheitsumkehrenden Wirkung spätestens jetzt verpflichtet, endlich die Position der Ignoranz aufzugeben und Stellung zu Überhangmandaten zu beziehen?
Schließlich: Handeln Parteien nicht undemokratisch, wenn sie ein Wahlrecht beschließen, mit dem sie auf die beschriebene Situation spekulieren?
19. September 2011, 16:52 Uhr
Als alte Alt-Liberale schmerzt mich der Niedergang der politischen Kultur und darüberhinaus ganz besonders die Politiker- und Parteienverdrossenheit der Bürger und Bürgerinnen. Diese Situation zu ändern hätte eine von Anfang an handlungsfähige Regierung bedenken, vor allem aber erkennen müssen. Das ist leider nicht geschehen.
Neben zahlreichen Handlungsdefiziten ist die bisher nicht erfolgte Wahlrechtsänderung nur ein Element des eklatant gesellschaftspolitischen Versagens. Außerdem ist festzustellen, daß die politische Elite unseres Landes kein Informationsdefizit hat, es mangelt am Durchsetzungswillen.
Sollte nun das BVG gezwungen sein, das Wahlrecht infolge der Inaktivität der politischen Gremien zu ändern, würde sich das auch nicht positiv auf die Akzeptanz der Politik auswirken. Ganz im Gegenteil, es wäre ein Armutszeugnis für das demokratische Selbstverständnis.
Da das derzeitige Wahlrecht nicht verfassungskonform ist, würden Neuwahlen diesen Zustand nicht heilen.
19. September 2011, 17:01 Uhr
Um Himmels Willen! Was Herr Voßkuhle da andeutet wäre der Anfang vom Ende der Gewaltenteilung. Wenn das BVerfG erst einmal beginnt, selbst Gesetze zu verfassen – wo soll man denn noch dagegen klagen… Und falls man sich dann an Europa wendet dort das BVerfG-Gesetz wegklagt… na, das möchte ich mir eigentlich gar nicht vorstellen! Ist so eine Idee von Herrn Voßkuhle eigentlich verfassungskonform???
Beste Grüße!
19. September 2011, 19:15 Uhr
Selbst die stärkste Regierung jenseits der FDP kann ökonomische Gesetzmäßigkeiten
nicht aufhalten. Eine Rettung Griechenlands wird einen Absturz Südeuropas nicht
verhindern.
Jeder, der diese Länder berreist, muss das doch merken.
Eine grosse Koalition wäre, da nicht kontrollierbar das endgültige Aus der 3 Prozentklausel zur Neuverschuldung.
Die Sorge des Herrn Gabriel ist ganz klar: Werden Griechenland Staatsbetriebe erfolgreich privatisiert,
dann ist das ein Vorbild für uns in Deutschland, das gilt es zu verhindern,
Griechenland soll sich eben gar nicht erfolgreich sanieren.
Man wird die Verfassung beugen, um durch Neuwahlen an der Macht ganz einfach nicht Griechenlands Schulden zu senken, sondern um deutsche Schulden den griechischen anzugleichen.
So einfach ist das, am Schluss der Zusammenbruch unserer Sozialsysteme.
20. September 2011, 10:06 Uhr
Lieber Herr Schönenborn,
wenn das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag ein Wahlrecht vorgibt, muss der doch aber sicher trotzdem zustimmen? Wird er das dann in jedem Falle tun (aufgrund der Autorität des Gerichts) oder besteht immernoch die Gefahr der Ablehnung? Und was geschähe dann?
Hannes
20. September 2011, 15:04 Uhr
[...] tagesschau.de [...]
22. September 2011, 09:19 Uhr
Radio für andere machen, anstelle zu helfen! Ruhe! Ich will von niemandem etwas. Schon gar nicht erzwingen. Es hätte nur alles in der Zeit liegen müssen, das war das Problem. Sie lagen nie in der Zeit.
22. September 2011, 09:31 Uhr
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie irgendwie aus dieser Straße und vor der Wohnung verschwinden. Schnellstmöglich. Schon “H”eute. Machen Sie das bitte.
22. September 2011, 16:41 Uhr
Wegen des Papstes sind die Nachrichten heute und in den nächsten Tagen bestimmt sehr interessant. Mal sehen.
23. September 2011, 02:23 Uhr
wouw!
Dann hoffe ich, dass das auch gemacht wird und die aktuelle Vorlage der CDU/FDP als ebenso verfassungswidrig gekippt.
Leider ist es ja mittlerweile so, dass unsere obersten Gerichte die letzten verbleibenden Instatutionen sind, die sich um Rechtsstaatlichkeit kümmern. Alle anderen Gremien – allen voran unsere Regisrung – versuchen, unbequeme Rechtslagen mit Tricksereien auszuhebeln. – Leider zu oft erfolgreich.
23. September 2011, 15:17 Uhr
In der Mehrzahl der Beiträge wird immer wieder auf das fehlende Wahlrecht hingewiesen, (Ich bin kein Jurist!) wenn die Akteure in diesem Maße die klaren Regie-Anweisungen des BvG ignorieren, stellt sich mir die Frage, nach der grundsätzlichen Stellung des Recht-Staates in den Augen der Regierigen.
Man könnte in der Rückschau (Daten-Gesetz => Im Mülleimer des BvG gelandet, AKW-Abschaltung => ohne Rechtsgrundlage, Euro-Krise => Am liebsten ohne Parlament, Wahlrecht => Nicht konform? Na und?) bei den Akteuren ein gewisses Spannungsverhältnis zur Parlamentarischen Demokratie unterstellen.
“Spannungsverhältnis” ist hier als Euphemismus zu verstehen!
Meine sich daraus ergebende Frage: Ist es vielleicht so, dass man in den “Chef-Etagen” schon in den Kategorien der “Post-Demokratie” denkt? (Putinismus o.ä.)
P.S.: Wer malt eigentlich im Bonner Museum auf die Schuhsohlen das Komma zwischen die 1 und die 8?
23. September 2011, 15:19 Uhr
“AKW-Abschaltung” damit war das Moratorium gemeint.
23. September 2011, 15:26 Uhr
Hm, sind wir noch beim Thema? Mag sein, daß diese Frage mit dem anderen Blog “Die Qual mit dem Wahlrecht” (siehe oben Querverweis “Verwandte Beiträge”) sich überschneidet und deshalb langweilig wird. Insbesondere was Lösungsansätze angeht. Mich würde mal interessieren, ob das Verfassungsgericht aus juristischer Sicht sich nicht zu weit aus dem Fenster gelehnt hat. Haben wir keinen Juristen in der Runde der sich mit Verfassungsrecht auskennt? Säbelrasseln oder Möglichkeit?
24. September 2011, 15:24 Uhr
Dieses Nichtbefolgen der Anweisungen des BvG ist schon eine “Bankrotterklärung”.
Gleichzeitig zeigt dieser Fall, wie fragil unsere Demokratie letztlich ist. Man stelle sich vor, der Bundestag beschließt nun die Abschaffung des BvG (GG-Änderung) und erklärt für diesen Eingriff den Bundesrat nicht für zuständig, “die Länder haben ja noch ihre LvG”. Oder man schränkt die Befugnisse des BvG ein. (vergl. Ungarn)
Ich bin (wie bereits erwähnt, kein Jurist) durch diese Nichtbeachtung des BvG in dieser ABSOLUT elementaren Ebene der Demokratie (=>es gibt keine Wahlen, weil es dafür kein Gesetz gibt) aufs Höchste beunruhigt. Ist es einfach nur die Blödheit völlig pflichtvergessener Deppen in Berlin? Oder steckt mehr dahinter? (z.B. Machtkampf: Parteien vs. aufmüpfiges BvG)
Herr Schönenborn, fragen Sie doch mal einen der Damen und Herren in den Purpur-Roben, nach dem “was passiert wenn?” die Koalition knallt und Wulf löst (unter Status quo) den BT auf. Welche Machtmittel haben die…
24. September 2011, 17:52 Uhr
Wenn nicht mal das Bundesverfassungsgericht als Rechtsprechende gewalt von der Regierung anerkannt wird,ist wohl nur noch die Antiautoritit angesagt, was dann für ungeordnete Verhältnisse sorgt.