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ARD-Rechtsredaktion

18. April 2018

Premiere mit Hindernissen

Ich beschäftige mich beruflich gerade viel mit Ampelfarben. Allerdings nicht im Auto, sondern mitten bei der Arbeit, der Justizberichterstattung aus Karlsruhe. Denn ab morgen gibt es dabei etwas Neues. Wir dürfen erstmals Urteilsverkündungen aller obersten Bundesgerichte filmen. Ein spannendes Projekt. Allerdings gibt es eine Bedingung: Das Gericht muss zustimmen, dass wir filmen dürfen. Und da kommt die Ampel ins Spiel. Denn bei den Terminankündigungen auf der Homepage des Bundesgerichtshof ist in Ampel-Manier markiert, ob wir das Urteil filmen dürfen. Rot steht für Filmen verboten, grün für „Filmen erlaubt“ und gelb für „noch offen“.

Am Donnerstag (also am ersten Tag, an dem das neue Gesetz gilt) steht um 14.30 Uhr die Urteilsverkündung der Revision zum Fall „Safia S.“ an. Es geht um den Messer-Angriff auf einen Bundespolizisten am Hauptbahnhof Hannover durch eine 15-Jährige mit Kontakten zum sogenannten „Islamischen Staat“. Die Ampel steht auf „rot“. Gleich zum Einstieg also ein Verbot. Ob das womöglich Nachwehen der umstrittenen Vorgeschichte des neuen Gesetzes sind? Weiterlesen