Viele Menschen in Deutschland informieren sich mittlerweile vor allem online über aktuelle Ereignisse und gesellschaftliche Entwicklung. Für sie ist es selbstverständlich, Texte, Audios und Videos nutzen und weiterverbreiten zu können. Uns erreichen in diesem Zusammenhang häufig Fragen, warum unsere Berichte und Meldungen nicht umfassend und dauerhaft im Netz auffindbar sind – schließlich seien sie doch von der Allgemeinheit durch den Rundfunkbeitrag bezahlt worden, so das Argument.
Das verstehen wir. Das Thema der Verweildauern – also wie lange ein Inhalt der Öffentlich-Rechtlichen online stehen darf – ist komplex. Hier sind kurz die rechtlichen Rahmenbedingungen erklärt. Es gibt Akteure in der Politik, die sich für eine freie Lizenzierung der öffentlich-rechtlichen Inhalte aussprechen, gerade bei Eigenproduktionen. Doch wir müssen Urheber- und Nutzungsrechte beachten und können nicht pauschal alle Beiträge und Meldungen aus dem Fernsehen On Demand im Netz dauerhaft zur Verfügung stellen. Hinzu kommen presserechtliche Belange.
Die gute Nachricht ist: Bei bestimmten Inhalten ist es uns jetzt gelungen, alle Rechte zu klären. Unter https://tagesschau.de/creativecommons/ bieten wir ab sofort unsere Erklärvideos aus den sozialen Netzwerken unter einer freien Lizenz zur rechtefreien Nutzung an. Damit wollen wir unserem Bildungsauftrag stärker nachkommen.
Was bedeutet „rechtefreie Nutzung“?
Die von uns verwendete Creative-Commons-Lizenz BY-NC-ND 4.0 DE erlaubt es Ihnen, einen Inhalt, der unter dieser Lizenz bereit gestellt wird, in eigenen Angeboten einzusetzen, wenn Herkunft und Urheber genannt und die Videos weder verändert noch kommerziell eingesetzt werden. Das soll vor allem Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern helfen, die Inhalte rechtssicher und unkompliziert herunterzuladen, um sie im Unterricht einzusetzen. Gleiches gilt für Hochschulen und die Erwachsenen- und Weiterbildung.
Die Liste aller unserer Creative-Commons-Videos finden Sie hier. Sie können heruntergeladen oder auf nicht-kommerziellen Websites, Blogs und Podcasts embedded werden.
Kommentar
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4: Andre:
3. Oktober 2020 um 21:48 Uhr
Schon merkwürdig, dass alles, was mit Gebührengeldern bezahlt ist, dann nicht auch von uns frei genutzt werden kann. Schön, dass das jetzt kommt, aber es kommt spät.
Statt dessen haben haben immer wieder ÖR Spinoff-Geschäftchen mit dem Programm ermöglicht, etwa Buhl Data mit ihrer WISO Software, die dann nicht Open Source ist oder früher die Schallplattenindustrie mit ihren Wunschkonzertplatten zur Sendung.
Ich denke, die ARD braucht eine Richtlinie, das Infoprogramme unter CC veröffentlicht werden, und alle im Haus erstellte Software Open Source sein muss unter European Union Public License oder verwandten Lizenzen. Man zahlt Millionen für Webportale, von der die Gesellschaft mehr haben könnte. Man könnte sich hier eine Scheibe von der EU Kommission abschneiden, die entsprechende Regelungen für Daten aus dem eigenen Haus getroffen hat. Außer natürlich, wenn es überschneidende Rechte gibt. Es ist dennoch besser erst mal festzuschreiben, dass standmässig alles frei ist, außer wenn…
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