Wenn Sie die tagesschau der vergangenen Wochen verfolgt haben, mag Ihnen aufgefallen sein, dass wir in den Berichten über den rassistischen Anschlag von Hanau nicht den Namen des Täters ausschreiben. Das gilt auch für zwei weitere aktuelle Gerichtsprozesse, in deren Berichterstattung wir weder die vollen Namen der Angeklagten nennen noch ihre Gesichter zeigen.
Da ist zum einen der Prozess gegen den Mann, der angeklagt ist, im Sommer 2019 den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ermordet zu haben und der deswegen seit Juni 2020 in Frankfurt am Main vor Gericht steht.
Außerdem muss sich seit Juli 2020 in Magdeburg ein Mann vor Gericht verantworten wegen Mord und Mordversuchen bei einem Anschlag auf eine Synagoge in Halle an der Saale.
In der Berichterstattung der tagesschau sprechen wir von Tobias R., Stephan E. und Stephan B. Wir kennen ihre Namen, und wir könnten ihre Gesichter zeigen. Aber wir verzichten auf die Veröffentlichung.
Warum machen wir das?
Bei der Eröffnung des Prozesses gegen Stephan B. in Magdeburg waren neben Vertreterinnen und Vertretern vieler anderer Redaktionen auch unsere Kolleginnen und Kollegen vom MDR vor Ort und berichteten über den Tag. Dabei fiel einem Kollegen ein Detail über den Angeklagten besonders auf: „(…)noch bevor er im Saal ist, wird über seinen Anwalt mitgeteilt: Er möchte mit vollem Namen genannt werden, kann gern unverpixelt gezeigt werden.“
Der MDR sah in diesem Statement des Angeklagten und mit seinem folgenden Verhalten vor Gericht einen Hinweis darauf, dass er den Prozess nutzen möchte, um eine Bühne für antisemitisches und rechtsradikales Gedankengut zu bekommen.
Wir schließen uns der Interpretation des Kollegen an. Deswegen werden wir darauf verzichten, Stephan B. mit vollem Namen und unverpixelt in unserer Berichterstattung zu präsentieren. Sie soll nicht zur Plattform für menschenfeindliches Gedankengut werden. Das gilt auch für die Videos, die Tobias R. vor seiner Tat in Hanau verbreitet hat.
Neben diesen journalistischen Kriterien nehmen wir die juristischen Rahmenbedingungen ernst, die seriösen Medien gesetzt sind. Sie dürfen sich nicht im luftleeren Raum bewegen und keine Persönlichkeitsrechte verletzen – zum Beispiel, wenn sie namentlich über Beschuldigte in Gerichtsprozessen berichten.
Eine Ausnahme gibt es, wenn eine Tat beispielsweise eine besondere politische oder gesellschaftliche Tragweite oder sogar eine historische Dimension hat. Dann kann das Interesse der Öffentlichkeit, den vollen Namen und gegebenenfalls auch das Gesicht des oder der Beschuldigten zu kennen, schwerer wiegen als das Recht, erkennbar in der Berichterstattung aufzutauchen.
Für uns gilt das in besonderem Maße, denn die tagesschau und die tagesthemen gelten als Dokumente der Zeitgeschichte. Das heißt, sie dürfen unbegrenzt online gestellt werden. Unbegrenzt heißt mitunter auch: Verantwortung für Jahrzehnte.
Deswegen machen wir uns in jedem einzelnen Fall erneut Gedanken. Wir diskutieren darüber in unserer Redaktion, in der ARD und mit unserem Publikum.
Das passiert im Lichte der Aktualität; dem Kern unserer Berichterstattung. Aktualität hat aber die grundlegende Eigenschaft, dass sie die Bewertung von Entscheidungen verändern kann. Das spiegelt sich auch in unserer Berichterstattung über den Prozess gegen den Mordangeklagten im Fall Lübcke wider. Dort haben wir zunächst den vollen Namen genannt und heute nennen wir ihn nur noch Stephan E. Warum haben wir uns so entschieden?
Weil wir auch diesem mutmaßlich ideologisch geprägten Täter keine Bühne bieten wollen. Und weil wir in diesem Sommer nicht gleichzeitig über zwei Angeklagte in zwei Prozessen berichten wollen, von denen wir in der heutigen Aktualität noch nicht wissen, ob wir sie unterschiedlich behandeln sollen.
Wir werden diese Entscheidung überdenken, wenn dafür Anlass entsteht. Und dabei in erster Linie daran denken, wie können wir den Opfern und ihren Angehörigen ebenso gerecht werden wie den Regeln unseres Rechtstaates.
Die Chefredaktion von ARD-aktuell
Marcus Bornheim, Dr. Helge Fuhst und Juliane Leopold
Häufig erreichen uns Fragen, welche Kriterien die tagesschau anlegt, wenn es um Kriminalitätsberichterstattung geht. Hier hat Dr. Kai Gniffke, bis 2019 erster Chefredakteur der tagesschau, umrissen, wie die tagesschau entscheidet, über welche Fälle sie berichtet.
69 Kommentare
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1: Jürgen Barsuhn:
19. August 2020 um 11:45 Uhr
Wenn Sie volle Namen und Gesichter nicht zeigen wollen, wäre es für den Zuschauer doch auch interessant zu erfahren warum sie das nicht tun. Vielleicht wäre es gut, das am Anfang einer Berichterstattung, das zu tun um dadurch ein Besseres Verständnis der Zuschauer zu erhalten. Mich hat es immer geärgert warum Sie Namen und Gesichter nicht zeigen. Nachdem ich hier ihre Argumentation dafür gelesen habe stimme ich ihnen sogar zu, es nicht zu machen.
Was mich noch Ärgert ist, was wenn man um 19:30 Die Heute Sendung gesehen hat, bracht man sich um 20:15 die Tagesschau nicht mehr ansehen. Es wird GARANTIERT zu 98% das gleiche berichtet. Hier fehlt mehr es an Informationsvielfalt, daher sollten sich die Öffentlich Rechtliches doch mal Gedanken machen besser zu informieren indem man übereinkommt was wer zeigt um zu verhindern das über gleiches berichtet. In der Welt passiert viel mehr als nur das was ARD und ZDF zeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Barsuhn
2: Juergen:
19. August 2020 um 11:51 Uhr
Maximale ungefiltette Informationen (ohne jegliche Wertung), solange sie Ermittlungen oder Zeugen nicht gefährden, sind immer die beste Wahl.
3: Luca Reuter:
19. August 2020 um 11:52 Uhr
Kurz und knapp, top!
4: Resch:
19. August 2020 um 11:53 Uhr
Hallo Tagesschau-Team,
ich halte die Entscheidung, Namen und Gesichter nicht voll zu zeigen/nennen, für richtig.
Kleiner Hinweis: Da im HR der Angeklagte im Lübcke-Mordfall bei vollem Namen genannt und unverpixelt gezeigt wird, ist bei einem Klick auf einen von tagesschau.de mit dem HR verlinkten Artikel diese Entscheidung der Tagesschau-Redaktion ausgehebelt. Ist das üblich, dass die der ARD und die ihr zugehörigen Rundfunkanstalten so unterschiedlich agieren?
Viele Grüße
5: Hieronymus:
19. August 2020 um 11:54 Uhr
Interessant. Dann bleibt ja nur noch zu klären, warum immer von "jungen Männern", "Jugendlichen", "Gruppen" oder "Aktivisten" gesprochen wird, anstatt das Kind beim Namen zu nennen.
6: Bayerwaldler:
19. August 2020 um 12:02 Uhr
Eine klare Linie – gerechtfertigt und nachvollziehbar. Daumen hoch!
7: MST:
19. August 2020 um 12:03 Uhr
Sehr geehrte Redaktion
Ich finde es gut und richtig aus welchen Grund Sie nicht den Namen, sondern nur die Vornamen ausgeschrieben nennen, es ist auch richtig, dass Sie bei solchen Leuten das Gesicht verpixeln. Meine Frage an die Redaktion ist, warum werden z.B. bei Gruppenvergewaltigungen von Frauen nicht auch die Vornamen genannt? Oder überlese ich die immer? Das legt bei vielen Bürgern den Verdacht nahe, wenn diese Namen nicht genannt werden, dass es sich um Ausländer handelt. Das kann das gemeine Volk nicht gut nachvollziehen, dass höre ich immer wieder in privaten Gesprächen.
Freundliche Grüsse
MST
8: Olf:
19. August 2020 um 12:06 Uhr
Das ist echt ne blöde Frage. Da würde ich als Tagesschau gar nicht an dieser Stelle drauf eingehen. Genauso der faktencheck. Dort werden Themen aus irgendwelchen wirren Medien und sozialen Netzwerken verbreitet.
9: ME:
19. August 2020 um 12:07 Uhr
Sehr schöne Erklärung, vielen Dank dafür! Tatsächlich ist mir dieser Unterschied zu anderen Medien in den letzten Wochen positiv aufgefallen.
10: Eckhard:
19. August 2020 um 12:18 Uhr
Das heißt also, wenn ein rechtsextremer Angeklagter verhindern will, dass er mit vollem Namen und unverpixelt gezeigt wird, muss er sich nur damit einverstanden erklären?
11: Christian Rannenberg:
19. August 2020 um 12:23 Uhr
Nr. 5, Hieronymus:
>>Interessant. Dann bleibt ja nur noch zu klären, warum immer von "jungen Männern", "Jugendlichen", "Gruppen" oder "Aktivisten" gesprochen wird, anstatt das Kind beim Namen zu nennen.<<
Wie heißt das Kind denn?
12: Franz:
19. August 2020 um 12:25 Uhr
Nun ich finde das nicht gut. Gerichtsverhandlungen werden mit der Ausnahme von " nicht öffentlichen Verhandlungen " ( z.B. generell Jugendsachen ) öffentlich verhandelt. Es wird großer Wert darauf gelegt die Verhandlungen mit der Öffentlichkeit zu vollziehen. Das die Täter sich profilieren das ist m.E. nach hinzunehmen. Eine Gesellschaft muss das ertragen können. Bedenklicher finde ich das die Justizbediensteten nicht verpixelt in die Öffentlichkeit gelangen. Wenn ich Justizwachtmeister oder Protokollführer wäre würde ich mich da schon in meinen Persönlichkeitsrechten beschnitten fühlen.
13: Angela:
19. August 2020 um 12:27 Uhr
Wenn man das hier liest könnte man meinen, rechte Straftäter wären in Deutschland die Regel. Davon ab scheint es nur die Party- und Eventszene zu geben, die sich friedlich in den Großstädten entfaltet.
Da sind wir ja alle beruhigt.
14: Thomas Langer:
19. August 2020 um 12:31 Uhr
Es ist nicht hilfreich, Probleme künstlich unter der Decke zu halten. Man muss damit rechnen, dass sich dadurch die echten Konflikte im Untergrund verschärfen und irgendwann dann um so heftiger durchbrechen. Nehmen wir das Beispiel Clankriminalität, die im wesentlichen auf Zuwanderung aus dem Bürgerkrieg im Libanon Mitte der 80er Jahre zurückgeht. Es brauchte aber erst so ein Desaster wie die Kölner Silvesternacht um das Problem überhaupt mal in Medien auftauchen zu lassen. Jetzt haben Rechtsextremisten ein reales Thema das sie nicht gehabt hätten, wäre es zeitnah in der Öffentlichkeit gewesenen und entsprechend bekämpft worden. Soll doch Stephan B. seine Bühne bekommen. Antisemitismus oder auch Rassismus „bis in die Mitte der Gesellschaft“ zu sehen ist Quatsch. Wer so weit abgedriftet ist dürfte mit seinen Thesen so weit weg sein, dass die „Mitte der Gesellschaft“ das eher als „verrückt“ oder „krank“ einstufen würde. Abgedriftete überzeugen nur bereits Abgedriftete.
15: Leser:
19. August 2020 um 12:32 Uhr
Danke für diese gute Begründung, die Entscheidung ist nachvollziehbar und die durchdachte Argumentation zeigt eindrucksvoll, dass es trotz gegenteiliger Behauptungen noch sehr seriösen Journalismus gibt, der nicht an Schlagzeilen und schnellen Effekten ausgerichtet ist. Das stimmt mich positiv, weiter so! 🙂
16: Sonnenmeer:
19. August 2020 um 12:34 Uhr
Grausige Verbrechen erschüttern die Grundfesten unseres Miteinanders und sie sind daher auch immer Projektionsfläche. Der Wunsch, dem Täter ins Gesicht sehen zu können, den Bösewicht gefangen zu sehen, hat nicht nur etwas mit Neugier oder Informiert-Sein-Wollen zu tun.Oft stehen ebenso meist kaum bewusste Motive dahinter, wie es historisch bei den Hexenverbrennungen der Fall war,die ja als Volksfest inszeniert wurden.
Unser Rechtsstaat muss Recht klimplerklein genau umsetzen,auf solche Täter müssen ernsthafteste Konsequenzen einstürzen.Aber zu unserem Rechtsstaat gehört es auch, Täter nicht zu Ikonen zu machen und zu Projektionsflächen. Das hat überhaupt nichts mit Täterschutz zu tun, im Gegenteil.Es hat damit zu tun,unser Gemeinwesen,unser Miteinander vor den Tätern zu schützen.
Solche Taten sollten nie vorkommen, wenn doch,müssen die Täter gerecht, aber aseptisch abgehandelt werden, damit sie unsere Gemeinschaft nicht infizieren können.
Berichten ja, Bühne und Ikonisierung nein.
17: Marcel P.:
19. August 2020 um 12:36 Uhr
Ein wichtiger Grund den vollen Namen eines Beschuldigten zu nennen fehlt noch – nämlich eine Verurteilung. So lange keine Verurteilung erfolgt ist, gilt in unserem Staat die Unschuldsvermutung!
Würde man also im laufenden Verfahren schon den vollständigen Namen nennen, käme das einer Vorverurteilung gleich.
18: Distelopa:
19. August 2020 um 12:37 Uhr
ich bin immer für klare Kante und Offenheit,
man sollte alle Täter ob rechtsradikal odr islamistisch offen benennen, nur so kann man diese Gerüchte und wilden Spekulationen beenden,
19: Christian Rannenberg:
19. August 2020 um 12:37 Uhr
13., Thomas Langer:
>>Nehmen wir das Beispiel Clankriminalität, die im wesentlichen auf Zuwanderung aus dem Bürgerkrieg im Libanon Mitte der 80er Jahre zurückgeht. Es brauchte aber erst so ein Desaster wie die Kölner Silvesternacht um das Problem überhaupt mal in Medien auftauchen zu lassen.<<
Was haben denn die Vorgänge in Köln zu Silvester 2015 mit Clankriminalität zu tun?
20: Michi:
19. August 2020 um 12:47 Uhr
Die massive Migration von mehrheitlich muslimischen Männern spaltet Deutschland. Über deren kriminelle Aktivitäten wird im ÖR nur sehr zurück haltend berichtet. Vermutlich weil man Sorge davor hat AfD&co Wähler zuzutreiben.
Das Gegenteil ist der Fall. Würden sich die ÖR an die Spitze einer Schonungslosen Aufklärung setzen, würde manche von rechten verbreitete Verschwörungstheorie schnell in sich zusammen fallen.
21: Michael B.:
19. August 2020 um 12:48 Uhr
Sehr geehrtes Tagesschau-Theam,
ich stimme hr.1: Jürgen Barsuhn in dem Punkt zu, das ard/zdf sich besser absprechen sollten wer was berichtet um eine größere Informationsvielfalt zu bekommen. Das wären am Abend 45min Nachrichten wo man voll umfassend informiert werden würde, denn eines steht für mich fest, ich schaue lieber ard/zdf als die privaten krawallmacher welche um jeden preis Werbung verkaufen wollen, das ist für mich keine seriös-verlässliche Informationsquelle.
zu dem Punkt ihres Beitrages, ich stimme ihren Bedenken zu, auch wenn man manchmal diese Personen gern sehen würde, darf denen keine Bühne gegeben werden, allein das darüber berichtet wird ist schon zuviel Aufmerksamkeit für diese Personen. Mir ist klar das dies immer eine schwierige Entscheidung ist.
Mit freundichen Grüßen
Michael B.
22: Sibylle:
19. August 2020 um 12:49 Uhr
Das leuchtet als Argument ein; hinderlich ist, dass international ja nicht gleich verfahren wird. D. h. bei Verbrechen, über die auch im Ausland berichtet wird, werden Namen ausgeschrieben und Gesichter gezeigt – soweit nicht verhüllt.
Das bringt mich aber zu einer generellen Frage, für die die TS natürlich nicht gerade zu stehen hat:
Wieso dürfen schwerer Verbrechen Angeklagte bei uns im Gerichtssaal ihre Gesichter verhüllen (mit Aktendeckeln etc.) – sogar nach der Verurteilung. Warum werden Menschen, die oft über Jahre Grauenhaftes angerichtet haben (wie etwa Kindes-/Babymissbrauch)auf einmal so empfindsam, wenn es um sie selbst geht, und dabei von unserem Rechtswesen unterstützt? Sein Gesicht zu zeigen, ist ein erster Anfang, Verantwortung zu übernehmen.
23: Stefan:
19. August 2020 um 12:59 Uhr
Die Frage ist falsch gestellt.
Ich denke da soll an Hand des Namens lediglich ableitbar sein ob Ausländer die vermeintliche Tat begangen haben.
In unserem Staat, zur Zeit also keine gute Idee Namen zu nennen.
24: Christopher Borowski:
19. August 2020 um 13:15 Uhr
In der Sache schließe ich mich voll und ganz an. Ein weiterer Aspekt fehlt mir hingegen in der Argumentation: der Schutz der (zumeist juristisch unschuldigen) Verwandten ist ebenfalls zu gewährleisten – besonders denke ich da an den Suizidpiloten von 2015.
25: nepal82:
19. August 2020 um 13:24 Uhr
Sollte man aber vielleicht früher erklären, wieso die Namen nicht genannt werden. Es hatte mich schon merkwürdig berührt, wieso seinerzeit die Namen der RAF öffentlich gemacht wurden, und die der rechten Terroristen "verheimlicht" wurden.
26: Klaus Leist:
19. August 2020 um 13:28 Uhr
Solange der/die Beklagte nicht verurteilt ist sollte er/sie noch Persönlichkeitsschutz genießen. Nach der Verurteilung müsste er/sie tatsächlich veröffentlicht werden. Ich schließe mich dem Kommentator an, in dem es heißt, dass die Gerichtsverhandlung öffentlich ist und ich ergänze "im Namen des Volkes". Wer ein Schwerverbrechen begeht, hat vielleicht nicht seine Würde verloren aber sicherlich das Recht auf Unkenntlichkeit.
27: Bernd Fuchs:
19. August 2020 um 13:32 Uhr
Wahrheit und Klarheit adé? Wem nützt im Endeffekt dieser versuchte Schleiertanz? Ein neugieriger Interessent findet bei der Vielfalt der Möglichkeiten die verdunkelten Fakten und munitioniert damit auch zusätzlich die Extremisten.
Andererseits unterminiert dieser Sender mit solchen Einschränkungen seine eigene Vormachtstellung und Glaubwürdigkeit im Nachrichtenbereich, da man sich ergänzend in alternativen, vielleicht unseriösen Medien den Rest der Fakten zusammmensucht.
28: Palas:
19. August 2020 um 13:48 Uhr
Also ich denke, Name und Nationalität sollten generell nicht genannt werden. Macht es im Fall einer Vergewaltigung es irdendwas besser, wenn diese Daten veröffentlicht werden?
Ich finde auch bedenklich, wie immer wieder Migration mit Kriminalität in der Bevölkerung gleichgesetzt wird und immer gleich Meinungsdiktatur geschrien wird. Auf die Idee, dass die große Mehrheit der Straftaten von Deutschen begangen wird, kommt man nicht.
Oder für die Clankriminalität die Migration in den 80 er Jahren ist genauso, als würde man bei dt. Kriminellen die Schuld den Eltern geben, weil sie nicht verhütet haben.
Könnten die Gründe nicht vielmehr bei uns Deutschen liegen? Eltern, die Ihre Kinder nicht mit Migrantenkindern spielen lassen und Arbeitgeber und Vermieter die keine(vermeintlichen) Ausländer haben wollen? Wäre es denkbar, dass nicht Herkunft, sondern Bildung und Zukunftsperspektiven die maßgeblichen Faktoren für Kriminalität sind? Aber dann hätten die Deutschen ja Verantwortung dafür…
29: spetzki:
19. August 2020 um 14:00 Uhr
Die im Beitrag genannten Beispiele sind gut nachvollziehbar.
Oft steckt in einem Namen oder einem Gesicht aber eine Information über die Herkunft/den kulturellen Background einer Person. Und oft hat dies einen relevanten Informationsgehalt für das Verständnis der gesamten Umstände.
Ich weiß, das ist gesellschaftlich/politisch ein heißes Eisen. Aber es ist in einer Demokratie weder die Aufgabe der Politik noch die der Medien zu entscheiden, welche Informationen der Bevölkerung zugestanden wird und welche nicht. Diese Selektion mit dem Ziel die Meinung der Bevölkerung zu beeinflussen ist hochgradig antidemokratisch und gefährlich, weil von der Realität abweichende Bilder erschaffen werden. Und ob es sich dabei um "verantwortungsvollen Journalismus" oder um "Propaganda" handelt ist nur eine Frage der Perspektive.
Daher möchte ich an die Medien appelieren: Ich weiß das sind keine leichten Entscheidungen, aber im Zweifelsfall: Berichten Sie bitte die ganze Wahrheit.
30: Altdemokrat:
19. August 2020 um 14:10 Uhr
Es ist nunmal nicht für jeden nachvollziehbar, warum er auf dem einen Sender ein Gesicht eines Beschuldigten und seinen vollen Namen sehen kann, und auf einem anderen Sender nicht. Ich finde nur erschreckend, wie aus allem inzwischen ein Rechts gegen Links entsteht, und man das Gefühl bekommt, dass die meisten Menschen sich aufgefordert fühlen, zu allem entsprechend Stellung zu beziehen. Was mir nicht nur nicht gefällt, sondern inzwischen wirklich Angst macht ist, dass ich bei dem ÖR immer mehr das Gefühl bekomme, dass nicht mehr sauber gearbeit wird, dass man im Kampf um die nächste Sensation Meldungen verbreitet, welche so vor 10 oder 20 Jahren nicht frei gegeben wurden. Aktuell finde ich es erschreckend, wie man sich von Facebook, TikTok usw. vor sich hertreiben läßt wie z.B. in den aktuellen Fällen der angeblichen Polizeigewalt, obwohl die Fakten, auf welche man sich beruft, ihrem eigenen Faktenfinder nicht überstehen würden. Teile des ÖR spielen ein ganz gefährliches Spiel.
31: Rudi Sorglos:
19. August 2020 um 14:19 Uhr
#23: Stefan
"In unserem Staat, zur Zeit also keine gute Idee Namen zu nennen."
Warum nicht? Für diese Aussage hätte ich gern eine Begründung.
Danke!
32: Anmerkung:
19. August 2020 um 14:29 Uhr
28: Palas:19. August 2020 um 13:48 Uhr
Sie haben vollkommen recht und stellen die richtigen Fragen. Aber für Rechtsradikale sind wir lediglich linksgrünvers…. . Solchen Leuten ist mit Argumenten ebenso wenig klar zu machen was die Fakten sind, wie nicht möglich ist ist die Nichtnennung der Namen als richtig zu begründen. Neonazis und Faschisten wie sie vor allem die Blaubraunen hervorgebracht haben, ist mit Argumenten nicht beizukommen. Die sind wie Aluhutträger.
33: Monika:
19. August 2020 um 14:31 Uhr
Vielen Dank für die Erklärung, sehr gut!
34: Hanno Kuhrt:
19. August 2020 um 15:28 Uhr
Ja der eine heißt Stephan B. der andere nur "Mann".
Wenn keine Namen, dann für alle bitte nur noch das Geschlecht nennen oder für alle Vorname und Anfangsbuchstaben des Nachnamens.
Die Fragen an die Redaktion zu diesem Thema betreffen ja bestimmt auch nicht die Täter, von denen Vornamen und Anfangsbuchstabe des Nachnamens bekannt sind.
35: Hanno Kuhrt:
19. August 2020 um 15:33 Uhr
Wer den Mut hat Migration vorbehaltlos zu befürworten, der muss auch den Mut haben ausländische Täter beim Namen zu nennen.
Dabei ist es nicht primär der Name, sondern die Herkunft und der Asyl-Status eines Straftäters.
36: Franz Müllerling:
19. August 2020 um 15:37 Uhr
Ich habe den Eindruck, dass bei bei Straftaten, die von Deutschen ausgeführt werden, immer im Text steht: "der deutsche yxc". Ist es ein Ausländer, egal ob Migrant, Flüchtlinge, EU-Arbeitnehmer oder was auch sonst, steht keine Staatenbezeichnung. Lediglich in sehr krassen Fällen oder auf Druck der Öffentlichkeit werden Nationalitäten von "Nichtdeutschen" genannt.
Mit solchen Vorgehensweisen spielen die Medien den Rechten genau in die Hände. Entweder ich nenne alle oder keinen. Alles andere ist Verharmlosung oder Vertuschung und ein weiterer Beitrag zur Spaltung der Gesellschaft.
37: Sonnenmeer:
19. August 2020 um 15:50 Uhr
Dass der volle Name des grausigen Verbrechers genannt werden sollte, sein Gesicht gezeigt werden sollte, hinter dieser Forderung steckt auch das Motiv, folgende Beunruhigung bannen zu wollen:
Puhh, siehe da, zum Glück war der Täter ja Ausländer… Nein? Na gut, er war zwar von Deutschen Eltern in Deutschland geboren, ABER … er war Quartalssäufer! Oder Waisenkind. Oder hatte sowieso angewachsene Ohrläppchen. Dann sagte man ihm halt psychische Probleme nach. Oder er war völlig überschuldet.Oder hatte keinen Gartenzwerg im Vorgarten stehen, oder …
Die Beunruhigung besteht darin, dass solche grausigen Taten mitten unter uns offenbar möglich sind. Nicht nur bloß Fantasie, jemand macht das dann auch. Wenn das unter uns möglich ist, kann es jederzeit wieder geschehen.Der Täter war zuvor "völlig unauffällig"? Dann könnte es ja morgen schlicht jeder sein.
Deshalb das Motiv, den Täter zu konstruieren als:"der ist gar nicht wirklich einer von uns". Aus dem Jedermann soll "der da!" werden.
38: Nachtweih:
19. August 2020 um 16:22 Uhr
Ich finde es richtig, dem Anliegen mancher Täter, über die Gerichtsverhandlung und die Medien einen gewissen "Ruhm" zu erlangen, einen Riegel vorzuschieben.
Was mir persönlich immer wieder negativ aufstößt ist die Tatsache, dass ich vermutlich auf immer den vollen Namen des Attentäters vom Breitscheidplatz in Berlin kennen werde, da er unverhältnismäßig oft in den Medien erwähnt wurde, dass ich aber nicht eines der Opfer mit Vor- oder Familiennamen benennen könnte.
39: Frank:
19. August 2020 um 16:29 Uhr
Mit den Persönlichkeitsrechten von Beschuldigten ist das so eine Sache. Vor wenigen Wochen war da der Fall des Pressesprechers der hessischen Generalstaatsanwaltschaft, der wegen Korruption festgenommen wurde.(ARD-Aktuell hatte dazu einen Beitrag zum hr verlinkt.) Im Beitrag wurde erwähnt, dass der Beschuldigte als Oberstaatsanwalt leitender Pressesprecher ist, namentlich wurde aber nur der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens genannt. In diesem Fall brauchte man nur die Webseite der Generalstaatsanwaltschaft anklicken. Dort wurde der vollständige Name des Pressesprechers noch erwähnt. Irgendwie komisch, wenn eine ARD-Anstalt den Namen verkürzt und die oberste Ermittlungsbehörde ihn auf ihrer Webseite preisgibt.
40: Old Lästervogel:
19. August 2020 um 16:55 Uhr
Ist schon richtig, was die TS da schreibt. Aber:
andere TV-Sender bringen Aufnahmen von Tätern und Verdächtigen ohne ihre Gesichter unkenntlich zu machen und nennen auch ihre kompletten Namen.
Somit ist das eigentlich Richtige, was die TS macht, wirkungslos. Kommentarrichtlinien werden von diversen Medien einfach ignoriert.
41: Thomas Kremer:
19. August 2020 um 17:06 Uhr
Die Begründung ist für mich schlüssig und richtg!
Gebt solchen verwirrten Geistern keine Möglichkeit, nach Ihren Taten auch noch in der Öffentlichkeit zu posen – alleine schon aus Respekt vor den Opfern und deren Angehörigen.
Viele Medienkonsumenten verwechseln ihre Sensationsgier allzu oft mit dem Recht auf Information!
42: Konrad:
19. August 2020 um 17:16 Uhr
Mich stört, dass Zeugen z. T. nach demselben Schema genannt werden. Wenn z. B. davon berichtet wird, dass jemand mit einem seltenen Vornamen jahrelang für den Staatsschutz als Undercover-Agent arbeitete, ist der doch eigentlich schon tot, wenn man ihn nicht durch ein Zeugenschutzprogramm vorsorglich hat verschwinden lassen. Das wird im jeweiligen Artikel aber nicht beschrieben. Und so etwas liest man immer wieder. Ich finde das unverantwortlich.
43: Der Demokrat:
19. August 2020 um 17:32 Uhr
Grundsätzlich bin ich hin- und hergerissen.
Eigentlich brauche ich nur die "Art der Straftat/des Vergehens" zu lesen und ich liege mit meiner Vermutung des Täters zu 2/3 richtig.
Dennoch befürworte ich es, den Namen vollständig anzugeben und auch das Gesicht zu zeigen.
Es macht keinen Sinn "Zigeunersauce" umzubenennen, "Rasse" zu streichen und "Jim Knopf" Filme zu löschen.
Damit werden wir die Ursache nicht bekämpfen.
Freie und offene Berichterstattung mit Hintergrundwissen, diese dann noch POLITISCH NEUTRAL und ohne sich auf Influencer/den Mainstream zu fokussieren, das wünsche ich mir.
Keiner wollte Herrn Trump wählen, keiner wollte den Brexit, niemand in meiner Familie/Freundschaft wählt die AfD. Seltsam!
Wir laufen Gefahr die demokratische Mittelschicht zu verlieren.
44: Thomas Langer:
19. August 2020 um 17:41 Uhr
@19: Christian Rannenberg
„Die Vorgänge in Köln zu Silvester 2015“ waren der Anlass für Medien mal zu überlegen, ob man beim Thema Ausländerkriminalität oder Kriminellen mit Migrationshintergrund nicht zu viel aussortiert hat. Das war die Spitze der Willkommenskultur und die einseitig positive Darstellung von Migration mit Bahnofsklatschern und quasi Heiligsprechung aller Migranten kollidierte heftig mit der Realität. Daher der Entschluss korrigierend neutraler Berichte auszuwählen und darzustellen. Beim Umfang der Clankriminalität wurde nur besonders deutlich wie viel künstlich unter der Decke gehalten wurde; das ist der Zusammenhang.
Jetzt steht man wieder vor Frage ob man korrigieren soll oder nicht, daher wird das hier zur Diskussion gestellt. Wie gesagt bin ich für Offenlegung statt alles im Ungewissen zu lassen. Zur Zeit auf ZDFinfo: „Geheimnisse des Dritten Reichs“; durch den zeitlichen Abstand nur bedingt vergleichbar aber auch hier hilft Dokumentation mehr als Tabuisierung.
45: Gerd Brendel:
19. August 2020 um 17:45 Uhr
Liebes Tagesschau-Team,
Bei Ihrer ausführlichen Begründung vermisse ich leider einen Hinweis auf den Grundsatz: "in dubio pro reo" , der sich für mich im Schutz der Privatsphäre eines noch nicht rechtskräftig verurteilten Angeklagten, niederschlägt. Mit anderen Worten: Eine öffentliche Vorverurteilung eines Angeklagten, einer Angeklagten kann bei einer namentlichen Nennung nicht ausgeschlossen werden. Herzliche Grüße Gerd Brendel
46: ofarrill:
19. August 2020 um 17:56 Uhr
Was soll denn dieser Eintrag? Jahrelang mahne ich an, die TS soll es unterlassen, den Tätern ein Plattform zu bieten, und nun wird so getan, als würde man Täter anonymisieren! Wir kennen alle Namen, Familiengeschichten und Motivation. Gebetsmühlenartig werden wir mit den Fratzen des NSU, Amri, etc. belästigt – während für die Opfer und Angehörigen bestenfalls Verständnislosigkeit gezeigt wird, gerne aber einfach der oft rassistische Polizeibericht abgeschrieben wird.
47: Axel:
19. August 2020 um 18:04 Uhr
Warum so unterwürfig und vorauseilend gehorsam? Hier bricht sich leider wieder einmal der unsägliche Haltungsjournalismus eine ihm nicht zustehende Bahn, die hier in Bevormundung durch unvollständige Information mündet.Aber wer kann sich heute schon noch an Hanns Joachim Friedrichs Worte erinnern,dass ein guter Jounalist sich niemals mit einer Sache gemein macht und sei sie noch so gut.
Guter Journalismus berichtet also über alle Tatsachen wertfrei, das fehlt inzwischen bei ARD und ZDF.
48: Peenemünder:
19. August 2020 um 18:27 Uhr
Gerichtsprozesse sind in der Regel öffentlich.
Dort wird der Täter mit Name und Vorname aufgeführt.
Er ist für Besucher des Prozesses eindeutig erkennbar.
Null Geheimhaltung.
Und warum dann in der Tagesschau Geheimhaltung?
Die vorgebrachten Argumente stempeln den mündigen Zuschauer als dumme Kinder ab.
49: Claus:
19. August 2020 um 18:46 Uhr
Zu dieser Haltung kann man ihn nur gratulieren. Ein weiterer Grund, warum die Ansicht, ihre Berichterstattung wäre einseitig, falsch ist.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus
50: Klaus M.:
19. August 2020 um 19:14 Uhr
Ich halte es für einen unerträglicher Zustand das mir als mündigen Bürger Informationen vorenthalten werden. Mit welcher Begründung hat ein Redakteur das Recht einen Namen zu erfahren oder auch die Staatsangehörigkeit oder welches Detail auch immer was mir vorenthalten wird. Ist jedoch der entsprechende Straftäter deutscher Nationalität dann hat man förmlich den Eindruck den Jubel in den Redaktionen hören zu können. Dann bestehen keine Probleme damit zum Beispiel die Staatsangehörigkeit klar auszusprechen.
Ein zweites Problem sehe ich darin dass die angeblich neutrale Formulierungen wie Familie oder die Männer selbstverständlich einen Rückschluss auf einen Migrationshintergrund zulassen. Man könnte hier viel Raum für Spekulationen, der sich erfahrungsgemäß sehr schnell mit Unwahrheiten und Spekulationen füllt, trockenlegen.
Ich würde mir wünschen dass ich mir meine Meinung selber bilden kann und dazu benötige ich keinen belehrenden Bericht sondern einfach nur alle Fakten.
51: Christian Rannenberg:
19. August 2020 um 19:48 Uhr
44: Thomas Langer
@19: Christian Rannenberg
>>„Die Vorgänge in Köln zu Silvester 2015“ waren der Anlass für Medien mal zu überlegen, ob man beim Thema Ausländerkriminalität oder Kriminellen mit Migrationshintergrund nicht zu viel aussortiert hat. Das war die Spitze der Willkommenskultur und die einseitig positive Darstellung von Migration mit Bahnofsklatschern und quasi Heiligsprechung aller Migranten kollidierte heftig mit der Realität. Daher der Entschluss korrigierend neutraler Berichte auszuwählen und darzustellen. Beim Umfang der Clankriminalität wurde nur besonders deutlich wie viel künstlich unter der Decke gehalten wurde; das ist der Zusammenhang.<<
Eine Verschwörung. Alles minutiös gelenkt und geplant.
Alles klar, mehr habe ich dazu leider nicht zu sagen.
52: Christian Rannenberg:
19. August 2020 um 19:52 Uhr
@50, Klaus M.
>>Ich halte es für einen unerträglicher Zustand das mir als mündigen Bürger Informationen vorenthalten werden. Mit welcher Begründung hat ein Redakteur das Recht einen Namen zu erfahren oder auch die Staatsangehörigkeit oder welches Detail auch immer was mir vorenthalten wird.<<
Lesen Sie die Bildzeitung. Da finden Sie Namen und unverpixelte Gesichter.
Für jeden in unserem Lande gibt es das Medium, das zu seinen Ansprüchen passt.
53: Grisabella:
19. August 2020 um 19:59 Uhr
Der Pressekodex gibt es doch klar vor.
Wieso braucht es dann so eine lange Diskussion?
"Richtlinie 8.1 – Kriminalberichterstattung(2) Die Presse veröffentlicht dabei Namen, Fotos und andere Angaben, durch die Verdächtige oder Täter identifizierbar werden könnten, nur dann, wenn das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit im Einzelfall die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegt."
Das Interesse der Betreffenen Täter und auch Opfer (!) ist es immer, dass keine Pranger-Wirkung erzielt wird; und der Resozialisierungsgedanke (vgl. 8.1 ff. Pressekodex). Auch abgekürzte Namen, bei denen der Vorname ganz under der Nachname abgekürzt wird können eine Identifizierung Jahre später zulassen.
In einer Suchmaschine muss man nur nach beispielhaft "Sephan E.*" suchen und man findet den kompletten Namen. Die Tageeschau muss mit den neuen Medien umgehen.
PS: Die Entschuldigung für die schlechte Berichterstattung über die Explosion nehme ich an!
54: Oliver:
19. August 2020 um 21:33 Uhr
Irgendwie fehlt mir hier das Argument der Unschuldsvermutung. Auch wenn in den 3 genannten Fällen die Tatbeteiligung augenscheinlich ist, so sind doch alle drei bis jetzt noch nicht rechtskräftig verurteilt.
55: Dodo:
19. August 2020 um 21:45 Uhr
Bevormundung durch öffentlich Rechtlich nennt man das oder einfach Volksverdummung. Alle andere Prozeßbeteiligte werden unverpixelt preigegeben das ist unverantwortlich
56: Hans:
20. August 2020 um 00:26 Uhr
Ich würde da noch weiter gehen und auf die Vornamen verzichten. Lediglich "Der Täter" oder "die Täterin" berichten, aber bewusst den fokus auf die opfer legen denn viele Taten geschehen auch aus sensationgier und dem denke ich kann man so entgegenwirken.
57: JanRos:
20. August 2020 um 11:22 Uhr
Ihre Erklärung hat Lücken.
Wer gestern ihre Sendung sah stellte sich nämlich
die Frage:
Und wieso erwähnen sie im Beitrag zum Mord an einem
Kind VOR den Augen seiner Mutter auf einem Bahnhof
nicht einmal die wesentlichen Fakten des Täters?
Gestern begann der Gerichtsprozess.
Als die Tat geschah empörte sich die ganze Republik
das der Täter ein Asylbewerber aus Afrika war.
In ihrem "Bericht" wird weder Name, noch Herkunft,
noch Aufenthaltsstatus genannt und der Täter ist derart verpixelt das die Herkunft nicht einmal
erahnt werden kann.
Das passt nicht ansatzweise zu ihren Erklärungen.
Stattdessen wird der Polizeibeamte im Hintergrund
aber mit klarem Gesicht gezeigt.
Sprich: Entscheidende Informationen zum Vorfall und
der damaligen Empörung wurden einfach nicht mehr
dargestellt.
Ich empfinde das als sehr schlechte Berichterstattung.
58: Wowwang:
20. August 2020 um 12:53 Uhr
Ich finde es erstaunlich, dass hier unter einem Artikel, in dem es um die Namensnennung bei rechtsextremistischen Terroristen geht, über die Informationen diskutiert wird, die bei ausländischen Tätern veröffentlicht werden.
Soll so vom rechten Terror abgelenkt werden?
59: Christian Rannenberg:
20. August 2020 um 15:20 Uhr
@57, JanRos
>>Und wieso erwähnen sie im Beitrag zum Mord an einem
Kind VOR den Augen seiner Mutter auf einem Bahnhof
nicht einmal die wesentlichen Fakten des Täters?
Gestern begann der Gerichtsprozess.
Als die Tat geschah empörte sich die ganze Republik
das der Täter ein Asylbewerber aus Afrika war.
In ihrem "Bericht" wird weder Name, noch Herkunft,
noch Aufenthaltsstatus genannt und der Täter ist derart verpixelt das die Herkunft nicht einmal
erahnt werden kann.<<
Nein, nicht die ganze Republik hat sich empört, daß der Täter aus Afrika kam, sondern lediglich der blaubraune Teil derselben.
Bitte setzen Sie den nicht mit der ganzen Republik gleich.
Es wird aber sehr deutlich, warum hier vehement unverpixelte Bilder und ganze Namen gefordert werden: Man bildet sich ein, es würde der rassistischen Agenda nützen. Nach dem Motto. "Seht her, wieder ein Fremder!" Was für Sie wohl die wesentlichen Fakten des Täters sind.
Durchsichtig.
60: Kai Siebeneich:
21. August 2020 um 11:19 Uhr
Ich erinnere mich noch an den Deutschland-Hütchen-Mann dessen Konterfei gegen seinen ausdrücklichen Willen vom ZDF veröffentlicht wurde und mit seinem Dialekt zur Witzfigur wurde. Damals argumentierte man dann bei ZDF zynisch er sei durch diese Veröffentlichung quasi zur Person der Zeitgeschichte geworden und orchestrierte die eigene Medienmacht für die Stützung der eigenen Rechtsposition.
Das Recht am eigenen Bild und die informationelle Selbstbestimmung, das sind Grundrechte, die wir im Journalismus respektieren sollen. Darum Hut ab, ARD.
61: Christian Rannenberg:
21. August 2020 um 15:24 Uhr
>>Ich erinnere mich noch an den Deutschland-Hütchen-Mann dessen Konterfei gegen seinen ausdrücklichen Willen vom ZDF veröffentlicht wurde und mit seinem Dialekt zur Witzfigur wurde. Damals argumentierte man dann bei ZDF zynisch er sei durch diese Veröffentlichung quasi zur Person der Zeitgeschichte geworden und orchestrierte die eigene Medienmacht für die Stützung der eigenen Rechtsposition.<<
Ich hatte ihn fast schon vergessen, und jetzt müssen Sie meine Erinnerung unbedingt auffrischen. Nicht nett.
Der Mann war auf einer Demonstration. Wenn ich auf eine Demonstration gehe, dann möchte ich gesehen werden. Das ist Sinn und Zweck einer Demo.
Außerdem lief der Hutbürger absichtlich direkt auf die Kamera zu und motzte laut vor sich hin.
Wie Sie hier eine Analogie zu einem Angeklagten vor Gericht ziehen wollen, das ist mir schleierhaft.
62: Herbert Schönlein:
25. August 2020 um 18:23 Uhr
Wenn immer mehr Fakten nicht erwähnt und Bilder immer verpixelter werden, weil man Diskriminierungen jeglicher Couleur vermeiden will, braucht man irgendwann gar nicht mehr zu berichten.
Wer will noch eine Meldung lesen, in der neben einem unscharfen Foto nur noch steht, dass eine Person einer anderen Person irgendwas angetan hat?
Da wird zwar niemand diskriminiert, aber der Informationsgehalt ist praktisch Null!
63: DasBertl:
27. August 2020 um 02:21 Uhr
Nochmal vielleicht für alle die meinen es sei Zensur. Die Preisgabe des vollständigen Namens oder des vollständigen Gesichtes hilft höchstens denjenigen die meinen Selbstjustiz verüben zu können. 1. Gilt in dubio pro reo, und 2. Kanns sowas durchaus den falschen Treffen, wie den armen Kerl (53 J.) der in einem Haus gewohnt hat, das RTL bei der fehlgeschlagenen Verfolgung eines ganz anderen, aber ebenfalls unschuldigen Kerls (25 J.), wegen möglicher pädophiler Absichten für RTL Verdächtigen, gezeigt hat und die Nachbarn darauf Rückschlüsse auf eben den armen Kerl gezogen und ihn danach ordentlich Krankenhausreif geprügelt haben.
Es gibt Gründe und zwar sehr Gute, warum sowas zu unterbleiben und warum Kameras WÄHREND des Prozesses eben nicht erlaubt sind. Es ist auch was anderes, ob ich Namen in einem 100 Pers. fassenden Gerichtssaal nenne (allein der Prozessordnung wegen) oder einem Millionenpublik präsentiere, welches auch jede Menge blutdürstige Spinner beinhalten kann.
64: Kajo:
27. August 2020 um 15:19 Uhr
Es genügt zumeist doch der halbwegs geschickte Umgang mit einer Internetsuchmaschine, um die gewünschten/vollständigen/persönlichen Informationen zu erhalten. Daher egal, ob ein Medium (von vielen) sich letztlich entscheidet, dies zu tun oder zu unterlassen. Siehe z.B. den Amokfahrer von Volkmarsen: Name, Bild und sogar familiärer Hintergrund des Täters waren bereits nach kaum einer Stunde im "Netz" leicht zu finden.
65: Mike:
28. August 2020 um 15:11 Uhr
Wenn ich mir die Kommentare hier durchlesen, glaube ich, hier herrscht die reinste Gaffer-Mentalität. Je schlimmer das Verbrechen ist, um so detaillierter möchte man alles wissen. Was einem der Name bringt, ist mir aber vollkommen schleierhaft. Genauso hilfreich wäre die Schuhgröße, oder die Frisur des Täters. Wie muss man eigentlich ticken, wenn man sich selbst seine Theorien über den Straftäter zurecht fantasiert und dabei den Namen als wichtige Information ansieht? Ist Helmut als Mörder weniger schlimm als Achmed? Was würde man denn daraus konkret für Konsequenzen ableiten? Ich bin in meinem ganzen Leben noch nie einem Mörder begegnet,und falls das tatsächlich mal passieren sollte… soll ich ihn dann nach dem Namen fragen? Ist das euer Ernst?
66: Emil:
28. August 2020 um 16:05 Uhr
"Dann kann das Interesse der Öffentlichkeit, den vollen Namen und gegebenenfalls auch das Gesicht des oder der Beschuldigten zu kennen, schwerer wiegen als das Recht, erkennbar in der Berichterstattung aufzutauchen."
Müsste es hier nicht heißen: " …, unerkennbar/unerkannt in der Berichterstattung aufzutauchen?
67: Kai:
22. September 2020 um 08:55 Uhr
"Außerdem lief der Hutbürger absichtlich direkt auf die Kamera zu und motzte laut vor sich hin."
Er ging auf die Kameraleute direkt zu und bat darum nicht gefilmt zu werden. Das war sein Anliegen. Sein Auftreten war dabei nicht sehr artikuliert, aber die Substanz seiner Bitte war klar und offen erkennbar.
Das Recht am eigenen Bild gilt auch und insbesondere für Teilnehmer einer Demonstration. Es war skandalwürdig, dass das ZDF-Team dies dennoch veröffentlicht hat und nicht dafür sanktioniert wurde, nein, die gesamte mediale Macht in Stellung gebracht hat um jemanden aufgrund seines Äußeren, Habitus und Dialekt zur Witzfigur zu machen. Und dann mit seinen Justiziaren die These aufzustellen, durch sein Auftreten sei der Betreffende zur Person der Zeitgeschichte von öffentlichen Interesse gewordcen und damit dürfe das ZDF filmen.
Der Mann wollte nicht gefilmt werden. Punkt. Grundrechte sind zu respektierten. Man vergleiche auch den Technoviking-Fall.
68: filmkovasi:
1. Februar 2021 um 08:41 Uhr
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