Dieser Tag hatte es in sich. Um 9.30 hatte Uli Deppendorf den ersten Hinweis gegeben, dass sich der Bundespräsident heute wohl öffentlich erklären will. Nach und nach konkretisierte sich später die Absicht Wulffs, ein gemeinsames Interview für ARD und ZDF zu geben. Doch bis dann die ersten Ausschnitte dieses Interviews gesendet bzw. online gestellt wurden, gab es ein aufreibendes Hin und Her um Sperrfristen und die Frage, wer wann wie viele Ausschnitte wo veröffentlichen darf.

Seit langem haben sich ARD und ZDF um einWulff-Interview bemüht. Heute nun versuchte der Herr Präsident mit dem Auftritt in beiden Systemen zur besten Sendezeit den Befreiungsschlag. Natürlich war klar, dass andere Medien Zugang zu diesem Interview bekommen mussten. Die erste Übereinkunft sah vor, dass bis 19.00 eine Sperrfrist gelten solle, nach der dann im Fernsehen Ausschnitte aus dem Interview gezeigt werden dürfen. Um 20.15 sollte dann das komplette Interview zur Ausstrahlung frei sein. Immerhin gingen wir zu diesem Zeitpunkt noch davon aus, dass wir das Interview ab 19.00 komplett im Internet anbieten dürfen. Von wegen. Etwas später dann eine neue Ansage: Auf Initiative des Bundespräsidialamtes sollte das Interview ab 18.00 allen Medien zugänglich gemacht werden. Danach könnten Ausschnitte von maximal drei Minuten Länge verwendet werden. Das komplette Interview durfte aber im Fernsehen und online erst um 20.15 verwendet werden.

Weil wir den Nutzern von tagesschau.de nachmittags angekündigt hatten, sie könnten auf unserer Seite ab 19.00 das vollständige Gespräch sehen, mussten wir nun zurückrudern. So kamen wir auf die Idee, den Usern um 19.00 eine Premiere zu bieten: eine “Tagesthemen extra”-Ausgabe, eigens produziert für tagesschau.de und den Nachrichtenkanal EinsExtra, in der wir Auszüge des Interviews plus Einschätzungen von Uli Deppendorf und Analysen von Jörg Schönenborn präsentierten. Hier würde mich Ihre Meinung interessieren, wie Sie solch eine Vorab-Tagesthemen-Sendung finden.

Noch ein Wort zur Sperrfrist. Diese früher selbstverständliche Regelung scheint zunehmend obsolet. Regelmäßig werden solche Sperrfristen gebrochen. Auch heute stand das Wulff-Interview als Audio vor Ablauf der Sperrfrist im Netz. Sperrfristen können manchmal durchaus ihren Sinn haben. Sie dienen zum einen dazu, die Exklusivität einer journalistischen Leistung zumindest eine Zeitlang zu schützen, aber auch, um eine möglichst gleichzeitige, d.h. gerechte Verwertung bestimmter Informationen zu gewährleisten. Ob die heute getroffene Regelung ganz glücklich war – da bin ich mir auch nicht so sicher. Bei großen Staatsbesuchen o. ä. bewährt sich meist die Regelung, dass ein Medium sogenannter Poolführer ist, der exklusiven Zugang zum Ereignis erhält und das Material unverzüglich allen anderen Medien zugänglich macht. Ein Großteil der heutigen Verwirrung über die Sperrfrist lässt sich wohl nur mit der sehr kurzfristigen Planung des Bundespräsidialamts und der besonderen Dynamik des Tages erklären. Aber es wird ja jetzt wohl so schnell keine weitere Erklärung des Bundespräsidenten geben – oder?